Die Königin‑Luise‑Stiftung arbeitet mit einer transparenten, einkommensabhängigen Schulgeldstaffelung, das soziale Gerechtigkeit, Chancengleichheit und finanzielle Solidität vereint. Das Schulgeld wird jährlich festgelegt und in zwölf gleichen Monatsraten bezahlt. Familien mit mehreren Kindern werden durch abgestuftes Schulgeld entlastet: für das zweite, dritte oder weitere Kinder sinkt somit der Beitrag. Das Schulgeld wird jährlich neu festgesetzt. Ermäßigungen gelten jeweils nur für ein Schuljahr und müssen daher regelmäßig vor Beginn eines neuen Schuljahres neu beantragt werden. Ohne fristgerechten Antrag wird der Schulgeldhöchstsatz berechnet.
Die Einstufung in die Stufe 1 erfolgt, wenn die Betroffenen die Voraussetzungen des § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 der Lernmittelverordnung erfüllen, das heißt z. B. Sozialhilfe, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen.