Schulgeld

Bildung stärken. Chancen öffnen. Gemeinsam Verantwortung tragen.

Das Schulgeld ist ein gemeinsamer Beitrag zu einer Bildungsumgebung, die bewusst gestaltet, sorgfältig gepflegt und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Es ermöglicht uns, die Qualität zu sichern, die Sie für Ihr Kind erwarten – und die wir als pädagogische Gemeinschaft verantwortungsvoll gewährleisten möchten.

Warum wir Schulgeld erheben

Schulgeld eröffnet Wege

Unsere Schulen verstehen sich als Orte, an dem Kinder in einer verlässlichen, wertschätzenden und gut ausgestatteten Umgebung lernen und wachsen können. Damit dies gelingt, braucht es nicht nur engagierte Menschen, sondern auch eine Infrastruktur, die Bildung auf hohem Niveau ermöglicht. Als gemeinnützige Einrichtung tragen wir dafür eine besondere Verantwortung und möchten offen darlegen, warum Schulgeld ein notwendiger Bestandteil unserer Finanzierung ist.

Der überwiegende Teil der Personalkosten unserer Lehrkräfte wird vom Staat bezuschusst. Diese Unterstützung ist ein wichtiger Grundpfeiler unserer Arbeit und ermöglicht es uns, qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen zu beschäftigen. Doch staatliche Mittel decken nur einen Teil der tatsächlichen Kosten ab, die für einen hochwertigen Schulbetrieb entstehen. Alle weiteren Ausgaben müssen wir vollständig selbst finanzieren.  Dazu gehören insbesondere:

  • die Instandhaltung und Weiterentwicklung unserer Gebäude
  • Renovierungsarbeiten, die Sicherheit und Wohlbefinden gewährleisten
  • moderne Ausstattung, die zeitgemäßes Lernen ermöglicht
  • Materialien und Angebote, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen
  • kleine Klassengrößen, die individuelle Förderung erst möglich machen
  • zusätzliche Personalkosten, die nicht staatlich gefördert werden


Diese Dinge entstehen nicht von allein. Sie entstehen, weil Familien bereit sind, gemeinsam mit uns Verantwortung zu tragen. Jede Investition fließt direkt ohne Gewinnabsicht in die Lernumgebung Ihrer Kinder zurück. Ohne die Schulgeldbeiträge könnten wir weder die pädagogische Ausrichtung noch die Qualität unserer Lernumgebung sicherstellen. Das Schulgeld ist daher kein Beitrag zu einem exklusiven Angebot, sondern ein gemeinsamer Beitrag zu einer Bildungsumgebung, die bewusst gestaltet, sorgfältig gepflegt und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Es ermöglicht uns, die Qualität zu sichern, die Sie für Ihr Kind erwarten und die wir als pädagogische Gemeinschaft verantwortungsvoll gewährleisten möchten.

Schulgeldstaffelung
ab 01.08.2026

Die Einstufung in die Stufe 1 erfolgt, wenn die Betroffenen die Voraussetzungen des § 7 Absatz 1 der Lernmittelverordnung erfüllen, das heißt z. B. Sozialhilfe, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen.

Downloadbereich

  • pdf ・ 896,8 KiB

    Erklärung zur Einstufung in die Schulgeldstaffelung

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  • pdf ・ 164,8 KiB

    Schulgeldregelung der Königin-Luise-Stiftung ab 1. August 2026

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  • pdf ・ 596,9 KiB

    Einwilligung SEPA-Lastschriftverfahren

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Prozess der Einstufung

  • 01

    Erklärung des Verzichts oder der Einkommenssituation

    In dem Formular "Erklärung zur Einstufung in die Schulgeldstaffelung" erklären Sie entweder, ob Sie freiwillig auf die Anwendung einer Schulgeldermäßigung verzichten oder eingestuft werden wollen. Im Falle des Verzichts auf eine Einstufung, übersenden Sie uns bitte die unterschriebene Erklärung mit dem entsprechenden Vermerk. Wenn Sie an dem Einstufungsverfahren teilnehmen möchten, übersenden Sie uns bitte die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung sowie Ihre/n Einkommensteuerbescheid/e. Sofern diese/r Ihnen noch nicht vorliegen/vorliegt, reichen Sie uns bitte die einschlägigen Nachweise über sämtliche positiven Einkünfte ein.

  • 02

    Prüfung der Vollständigkeit Ihrer beigebrachten Unterlagen

    Nachdem Sie Ihre Unterlagen der Stiftung übersandt haben, überprüfen wir sie auf Vollständigkeit. Falls Ihre Dokumente zur Berechnung noch nicht vollständig sind, erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung, Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung Ihres Antrags zur Einstufung in die Schulgeldstaffelung erst mit vollständigen Unterlagen erfolgen kann. Später zugegangene Erklärungen oder Nachweise führen zu einer späteren Bearbeitung. In der Folge können gegebenenfalls bestimmte Zeiträume nicht mehr berücksichtigt werden.

  • 03

    Berechnung Ihres Schulgeldbeitrags anhand der eingereichten Nachweise

    Wenn Sie Ihre Nachweise vollständig in der Stiftung eingereicht haben, erfolgt die Berechnung des Schulgeldes anhand Ihrer Einkommenssituation. Anschließend erhalten Sie ein Schreiben, dem Sie Ihr zu zahlendes Schulgeld für das beantragte Schuljahr entnehmen können. Es kann sich dabei entweder um eine vorläufige oder eine abschließende Festsetzung handeln. Die Vorläufigkeit zeigt an, dass erforderliche Dokumente - insbesondere der/die Einkommensteuerbescheid/e - für eine abschließende Festsetzung noch nachgereicht werden müssen.

Schulgeld

Kontakt und Upload

Bitte senden Sie uns folgende Dokumente zu:

  • Erklärung zur Einstufung in die Schulgeldstaffelung
  • Nachweise

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Erklärung und Nachweisdokumente

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Max. 10MB · Dateitypen: PDF, DOC, DOCX
Bitte addieren Sie 5 und 2.

Ansprechpartner

Michelle Zurek

Schulgeldverwaltung +49 (0) 30 841 81 312 +49 (0) 30 841 81 305

Daniel Russau

Schulgeldabrechnung +49 (0) 30 841 81 321 +49 (0) 30 841 81 305