Schulgeld

Jährliche Einstufung & Fristen

Die Königin‑Luise‑Stiftung arbeitet mit einer transparenten, einkommensabhängigen Schulgeldstaffelung, das soziale Gerechtigkeit, Chancengleichheit und finanzielle Solidität vereint. Das Schulgeld wird jährlich festgelegt und in zwölf gleichen Monatsraten bezahlt. Familien mit mehreren Kindern werden durch abgestuftes Schulgeld entlastet: für das zweite, dritte oder weitere Kinder sinkt somit der Beitrag. Das Schulgeld wird jährlich neu festgesetzt. Ermäßigungen gelten jeweils nur für ein Schuljahr und müssen daher regelmäßig vor Beginn eines neuen Schuljahres neu beantragt werden. Ohne fristgerechten Antrag wird der Schulgeldhöchstsatz berechnet.

Antrag, Fristen und Kontakt

Sie können die Einstufung in die Schulgeldstaffelung jederzeit beantragen. Die Festsetzung gilt ab dem Folgemonat, in dem Ihr Antrag inkl. aller erforderlichen Nachweise bei der Königin-Luise-Stiftung eingeht; eine rückwirkende Gewährung ist ausgeschlossen. Für das neue Schuljahr sollten Sie den Antrag spätestens im Juli stellen, wenn Sie ein verringertes Schulgeld möchten. Ohne Antrag wird der Schulgeldhöchstsatz erhoben. Bei Fragen zur Berechnung und Festsetzung des Schulgeldes wenden Sie sich an Frau Zurek, für Einzug, Abbuchung und Bescheinigungen an Herrn Russau.

Schulgeldstaffelung

Die Einstufung in die Stufe 1 erfolgt, wenn die Betroffenen die Voraussetzungen des § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 der Lernmittelverordnung erfüllen, das heißt z. B. Sozialhilfe, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen.

Ansprechpartner

Daniel Russau

Schulgeldabrechnung +49 (0) 30 841 81 321 +49 (0) 30 841 81 305

Michelle Zurek

Schulgeldverwaltung +49 (0) 30 841 81 312 +49 (0) 30 841 81 305