Schulgeld

Bildung stärken. Chancen öffnen. Gemeinsam Verantwortung tragen.

Das Schulgeld ist ein gemeinsamer Beitrag zu einer Bildungsumgebung, die bewusst gestaltet, sorgfältig gepflegt und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Es ermöglicht uns, die Qualität zu sichern, die Sie für Ihr Kind erwarten – und die wir als pädagogische Gemeinschaft verantwortungsvoll gewährleisten möchten.

Warum wir Schulgeld erheben

Schulgeld eröffnet Wege

Unsere Schulen verstehen sich als Orte, an dem Kinder in einer verlässlichen, wertschätzenden und gut ausgestatteten Umgebung lernen und wachsen können. Damit dies gelingt, braucht es nicht nur engagierte Menschen, sondern auch eine Infrastruktur, die Bildung auf hohem Niveau ermöglicht. Als gemeinnützige Einrichtung tragen wir dafür eine besondere Verantwortung und möchten offen darlegen, warum Schulgeld ein notwendiger Bestandteil unserer Finanzierung ist.

Der überwiegende Teil der Personalkosten unserer Lehrkräfte wird vom Staat bezuschusst. Diese Unterstützung ist ein wichtiger Grundpfeiler unserer Arbeit und ermöglicht es uns, qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen zu beschäftigen. Doch staatliche Mittel decken nur einen Teil der tatsächlichen Kosten ab, die für einen hochwertigen Schulbetrieb entstehen. Alle weiteren Ausgaben müssen wir vollständig selbst finanzieren.  Dazu gehören insbesondere:

  • die Instandhaltung und Weiterentwicklung unserer Gebäude
  • Renovierungsarbeiten, die Sicherheit und Wohlbefinden gewährleisten
  • moderne Ausstattung, die zeitgemäßes Lernen ermöglicht
  • Materialien und Angebote, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen
  • kleine Klassengrößen, die individuelle Förderung erst möglich machen
  • zusätzliche Personalkosten, die nicht staatlich gefördert werden


Diese Dinge entstehen nicht von allein. Sie entstehen, weil Familien bereit sind, gemeinsam mit uns Verantwortung zu tragen. Jede Investition fließt direkt ohne Gewinnabsicht in die Lernumgebung Ihrer Kinder zurück. Ohne die Schulgeldbeiträge könnten wir weder die pädagogische Ausrichtung noch die Qualität unserer Lernumgebung sicherstellen. Das Schulgeld ist daher kein Beitrag zu einem exklusiven Angebot, sondern ein gemeinsamer Beitrag zu einer Bildungsumgebung, die bewusst gestaltet, sorgfältig gepflegt und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Es ermöglicht uns, die Qualität zu sichern, die Sie für Ihr Kind erwarten und die wir als pädagogische Gemeinschaft verantwortungsvoll gewährleisten möchten.

Schulgeldstaffelung
ab 01.08.2026

Die Einstufung in die Stufe 1 erfolgt, wenn die Betroffenen die Voraussetzungen des § 7 Absatz 1 der Lernmittelverordnung erfüllen, das heißt z. B. Sozialhilfe, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen.

Downloadbereich

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    Erklärung zur Einstufung in die Schulgeldstaffelung

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    Schulgeldregelung der Königin-Luise-Stiftung ab 1. August 2026

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  • pdf ・ 596,9 KiB

    Einwilligung SEPA-Lastschriftverfahren

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Schulgeld

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Ansprechpartner

Michelle Zurek

Schulgeldverwaltung +49 (0) 30 841 81 312 +49 (0) 30 841 81 305

Daniel Russau

Schulgeldabrechnung +49 (0) 30 841 81 321 +49 (0) 30 841 81 305